Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur „Brainspin GmbH“, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Projektvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Teil 1 - Zusammenarbeit

Zeiten

Die normalen Geschäftszeiten der Auftragnehmerin sind Mo-Fr von 09:00 – 17:00 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage im Land Berlin. Beauftragte Leistungen von hoher Dringlichkeit werden in der Regel während der normalen Geschäftszeiten innerhalb von 2 Werktagen bearbeitet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Ankündigung durch die Auftragnehmerin eine Bearbeitung in bis zu 7 Tagen zulässig. Gewünschte Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten müssen mindestens 7 Tage vor der jeweiligen Deadline konkret angefragt/beauftragt werden und werden durch die Auftragnehmerin dem Einzelfall angemessen und projektbezogen terminiert.

Im Übrigen kann die Leistungszeit nach Bedarf und Verfügbarkeit durch die Auftragnehmerin frei eingeteilt werden.

Erreichbarkeit

Die Auftragnehmerin stellt einen technischen Kundensupport bereit, der werktags zu den üblichen Geschäftszeiten per E-Mail erreichbar ist. Anfragen werden innerhalb eines in Anbetracht der Relevanz der jeweiligen Anfrage für den Geschäftsbetrieb der Auftraggeberin angemessenen Zeitraums bearbeitet. Treten Störungen auf, die wesentliche Funktionen der Webshop- oder Applikationslösung (z.B. Warenkorb, Bestellung, Zahlung, o.Ä.) derartig beeinträchtigen, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs der Auftraggeberin kommt („betriebsrelevante Störung“), wird die Auftragnehmerin innerhalb der üblichen Geschäftszeiten innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung reagieren, soweit die Auftraggeberin die Anfrage entsprechend als betriebsrelevante Störung kenntlich macht. Die Auftragnehmerin wird der Beseitigung derartiger betriebsrelevanter Störungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten höchste Priorität einräumen und sie innerhalb eines dem Störungsumfang angemessenen Zeitraums (in der Regel sofort) bearbeiten. Sofern die Auftragnehmerin alleinigen Zugriff auf ein für das Hosting der Webshop- oder Applikationslösung relevantes System hat, wird die Auftragnehmerin solche Anfragen im Rahmen des zumutbaren gegebenenfalls auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bearbeiten.

Leistungsnachweis

Die Agentur wird zum Nachweis der erbrachten Leistungen für jeden Tag, an dem Leistungen erbracht wurden, eine vollständige Liste mit dem Tageswerk zusammenstellen. Die Liste muss folgende Informationen enthalten: Datum und Beschreibung der Tätigkeiten. Leistungen werden im 15 Minutentakt erfasst. Die Auftragnehmerin wird der Auftraggeberin die Listen über die erbrachten Leistungen am Ende jeden Monats im Rahmen der Abrechnung für die Leistungen des vergangenen Monats zur Verfügung stellen.

Dauerhafte Zusammenarbeit

Es können dauerhaft feste Stunden pro Monat vereinbart und beauftragt werden.

Nicht geleistete aber gebuchte Unterstunden, ****nicht beanspruchte aber gebuchte Leerstunden und beanspruchte aber nicht gebuchte Überstunden sollen ausgeglichen werden. Ansonsten gilt: Anspruch auf Ausgleich der Leerstunden verfallen nach einem Monat. Unterstunden führen, bei Erreichen der fest gebuchten Tage, zu einem Aussetzen einer Abrechnung. Überstunden werden, bei Erreichen der monatlich fest gebuchten Stunden, zu einer eigenen Abrechnung.

Beispiele

(Unterstunden) Wenn Dauerhaft 100 Stunden/Monat vereinbart wurden und 2 Monate in Folge nur 50 Stunden in jedem Monat geleistet wurden sammeln sich 100 Unterstunden an. Das hat zur folge das die folgende Monatsabrechnung ausgesetzt wird.

(Überstunden) Wenn zwei Monate in folge der Kunde jeweils 50 Stunden über die vereinbarten 100 Stunden hinaus abruft, sammeln sich 100 Überstunden an, dies führt zu einer zusätzlichen, also doppelten, Monatsrechnung.

(Leerstunden) Wenn der Kunde in einem Monat nur 50 statt 100 Stunden abruft, also eine Unterversorgung an Aufgaben besteht, werden dennoch 100 Stunden regulär in Rechnung gestellt. Dafür sollen im folgenden Monat 150 Stunden geleistet werden. Bleibt aber eine Unterversorgung an Aufgaben bestehen verfällt der Anspruch des Kunden auf diesen Leistungsausgleich.

Falls die 150 Stunden zwar abgerufen werden, aber nicht vollständig geleistet werden können, werden diese zu Unterstunden.

Falls notwendig kann es, um den Betrieb der Server und Datenbanken zu sichern (Server-Management-Leistungen), zu erhöhten Stundenaufwänden, die von der Auftraggeberin nicht gesondert angefragt und von der Auftragnehmerin zusätzlich zu den vereinbarten Mindestkontingenten zur Verfügung gestellt werden müssen, kommen. Dazu zählen Sicherheitsupdates, Softwareupdates und Wartungsarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen um den Serverbetrieb zu sichern. Dazu gehören die Webserver, Monitoringsysteme und benötigte Software zur Serverwartung.

Teil 2 - Rechtliches

Kostenvoranschläge, Vergütung & Angebote

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote sind 30 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Fremdkosten

Die Vergabe von Unteraufträgen steht der Agentur frei. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Designern, Hostern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

Treuebindung

Die Treuebindung der Agentur an den Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z. B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

  1. Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die Agentur zu zahlen.
  2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages auf den Auftraggeber über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
  3. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
  4. Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt.
  5. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
  6. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

Rechnungen, Aufrechnungen

Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die die Agentur durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts ein- spart. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

Stornierung von Angeboten

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Auftrag zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.

Haftung und Versand

Die Agentur haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Freiburg im Breisgau soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Speicherung von Daten

Hinweis Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Brainspin GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich – etwa bei der Anmeldung, Änderung von Domains o.ä. – Dritten zu übermitteln.

Gültig ab Juni 2019.

Brainspin GmbH

Friedrichstraße 50

79098 Freiburg

Vertreten durch Malte Buttjer

E-Mail: [email protected]

Eintragung im Handelsregister.Registergericht: Amtsgericht Freiburg im BreisgauRegisternummer: HRB 716307

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz DE815699654